Inhalt
- Warum nicht schon eine Jahresrechnung
- Schritt 1: Zeitpunkt vom Euro trennen
- Schritt 2: Die Viertelstunde
- Schritt 3: Nicht zugleich voll ziehen
- Schritt 4: Anschluss nicht nachkaufen
- Selbst oder Netz
- Wann Sie aufhören
- Häufige Fragen
- Betrieb in Ihrer Stadt
Warum nicht schon eine Jahresrechnung
Bisher hing die Netzrechnung eines Haushalts laut E-Control zu etwa 90 % am Arbeitspreis, also an den verbrauchten Kilowattstunden, und zu etwa 10 % an einer Grundpauschale. Künftig soll die bezogene Leistung in drei Jahren schrittweise auf ein Verhältnis von 50 zu 50 zum Arbeitspreis steigen. Das Gesamtaufkommen der heutigen Netzkosten ändert sich dadurch nicht. Es wird anders verteilt. Eine Jahreszahl in Euro für Ihr Haus gibt diese Meldung nicht her. Die Tarifverordnung, die die Euro setzt, ist nicht dieser Text.
Für einen durchschnittlichen Haushalt ohne leistungsstarke Geräte sagt die E-Control: keine Änderung. Wärmepumpe und Wallbox sind leistungsstark. Deshalb lesen Sie die Spitze, nicht eine erfundene Ersparnis. Die Energiekosten der Pumpe gegen Öl oder Gas stehen unter Stromkosten der Wärmepumpe mit dem eigenen Tarif. Das ist die Kilowattstunde, nicht das Netzentgelt.
Schritt 1: Zeitpunkt vom Euro trennen
Die Verordnung ist die Grundlage ab 1. Jänner 2027. Für Kundinnen und Kunden auf Netzebene 7, also Haushalte und kleines Gewerbe, entscheidet das Netzgebiet, wann der Leistungspreis kommt: irgendwann vom 1. Jänner 2027 bis spätestens 1. Juli 2028. Ab diesem letzten Termin gilt er für alle. Nehmen Sie nicht an, Ihre Rechnung kippt in der Neujahrsnacht.
Die Höhe einer Ermäßigung setzt die Systemnutzungsentgelte-Tarifverordnung. Für den Sommer-Nieder-Arbeitspreis nennt die E-Control bisher 20 % auf den Netz-Arbeitspreis, vom 1. April bis 30. September, 10 bis 16 Uhr. Ob diese 20 % bleiben, steht in der Tarifverordnung, nicht hier. Den Winter-Nieder-Arbeitspreis gibt es erstmals im Oktober 2027.
Schritt 2: Die Viertelstunde
Der Leistungspreis orientiert sich an der höchsten 15-Minuten-Leistung eines Monats. Notieren Sie zwei Zahlen vom Typenschild oder vom Angebot: die elektrische Leistung der Wärmepumpe und die Leistung der Wallbox. Addieren Sie sie nicht zu einer Pflicht. Sie zeigen nur, was zusammenkommen kann, wenn beide voll ziehen.
Die Kilowatt aus dem Heizlast-Rechner sind die Wärme des Hauses, nicht diese elektrische Spitze. Der Rechner unter Wärmepumpe sparen setzt Ihren Verbrauch und Ihren Arbeitspreis in eine Spanne je Jahr. Netzentgelte stecken dort nicht drin. Ob 20 % Umsatzsteuer auf Ihrer Stromrechnung inklusive sind, lesen Sie auf der Rechnung.
Schritt 3: Nicht zugleich voll ziehen
Legen Sie das Laden des Autos oder die hohe Stufe der Wärmepumpe so, dass nicht beide in derselben Viertelstunde voll laufen. Die Heizung schalten Sie dafür nicht ab. Ein kaltes Haus ist keine Netzstrategie. Verschieben Sie das Auto.
Der Winter-Nieder-Arbeitspreis gilt vom 1. Oktober bis 31. März zwischen 23 und 5 Uhr, erstmals ab Oktober 2027. Diesen Winter gibt es ihn noch nicht. Voraussetzung für Sommer- und Winterfenster: der Netzbetreiber kann den Smart Meter viertelstündlich auslesen. Was bisher unterbrechbarer Tarif hieß, wird über drei Jahre zur flexiblen Entnahme. Sie bestimmen den Anteil garantierter und flexibler Leistung. Eine Steuerung ist nur bei Bedarf vorgesehen und höchstens zweimal zwei Stunden am Tag. Den Vertrag kündigen Sie nicht wegen dieser Meldung.
Schritt 4: Anschluss nicht nachkaufen
Für bestehende Kundinnen und Kunden gibt es keine Nachverrechnung beim Netzanschluss. Zunächst werden 10 kW netzwirksame Bezugsleistung zugeordnet. Hatten Sie 2026 eine höhere Spitze, im Beispiel der E-Control 15 kW, werden die Kilowatt über 10 nicht extra bezahlt. Kaufen Sie deshalb keine zusätzliche Bezugsleistung, nur weil eine Spitze aus 2026 über 10 kW lag.
Beim Netzanschluss eines typischen Einfamilienhauses erwartet die E-Control keine gravierende Änderung. Muss der Anschluss selbst umgebaut werden, ist das ein Elektriker, kein Tarifrechner. Die Kosten der Wärmepumpe als Gerät stehen unter Wärmepumpe Kosten. Die Registrierung ab 2. November ist ein anderes Fenster: Kesseltausch ab 2. November.
Selbst oder Netz
| Was | Selbst | Netz oder Betrieb |
|---|---|---|
| Start | Nicht den 1. Jänner als Stichtag fürs eigene Haus annehmen | Netzgebiet: zwischen 1. Jänner 2027 und 1. Juli 2028 |
| Viertelstunde | Elektrische kW von Pumpe und Wallbox notieren | Höchste 15 Minuten im Monat, nicht die Jahres-kWh |
| Gleichzeitig | Eine der beiden vollen Leistungen verschieben | Heizung nicht abschalten, damit das Haus kalt wird |
| 10 kW | Spitze von 2026 nicht nachkaufen | Bestehend: keine Nachverrechnung, Beispiel 15 kW |
| Euro | Nicht aus 50 zu 50 eine Jahresrechnung bauen | Tarifverordnung, noch nicht diese Seite |
Wann Sie aufhören
- Eine Jahres-Euro-Zahl aus dem Ziel 50 zu 50 rechnen. Die Tarifverordnung ist nicht da.
- Die Wärmepumpe abschalten, bis die Wohnung kalt ist, nur um eine Viertelstunde zu drücken.
- Den Sicherungskasten öffnen oder eine Sicherung überbrücken. Fliegt der FI, wenn Pumpe und Laden zugleich an sind, hören Sie auf. Der Test des Schalters steht unter FI-Schutzschalter prüfen.
- Zusätzliche Bezugsleistung kaufen, weil 2026 eine Spitze über 10 kW lag.
Häufige Fragen
Gilt der Leistungspreis am 1. Jänner 2027 für mein Haus?
Nicht zwingend. Für Haushalte und kleines Gewerbe auf Netzebene 7 kann jedes Netzgebiet den Start zwischen 1. Jänner 2027 und spätestens 1. Juli 2028 setzen. Ab diesem letzten Termin gilt er für alle. Fragen Sie Ihren Netzbetreiber, nicht diese Seite.
Was ist die Viertelstunde auf der Netzrechnung?
Die E-Control stellt den Leistungspreis auf die höchste 15-Minuten-Leistung eines Monats. Das ist nicht die Summe der Kilowattstunden im Jahr. Für einen durchschnittlichen Haushalt ohne leistungsstarke Geräte ändert sich nach derselben Meldung nichts.
Dürfen Wärmepumpe und Auto gleichzeitig laufen?
Ja. Vermeiden Sie, dass beide in derselben Viertelstunde mit voller Leistung ziehen, wenn Sie eine der beiden verschieben können. Die Heizung schalten Sie dafür nicht ab, bis das Haus kalt wird.
Rechnet das Werkzeug die neuen Netzentgelte?
Nein. Der Rechner schätzt die Energiekosten der Wärmepumpe gegen die alte Heizung. Netzentgelte und die Euro der Tarifverordnung stecken nicht in dieser Spanne.
Ab wann gilt der Winter-Nieder-Arbeitspreis?
Erstmals im Oktober 2027, dann jeweils vom 1. Oktober bis 31. März zwischen 23 und 5 Uhr. Voraussetzung ist, dass der Netzbetreiber den Smart Meter viertelstündlich auslesen kann. Die Höhe der Ermäßigung setzt die Tarifverordnung, nicht dieser Text.
Betrieb in Ihrer Stadt
Fliegt die Sicherung, oder muss der Anschluss umgebaut werden: öffnen Sie die Betriebskarte Elektriker in Wien, Graz, Linz oder Salzburg und rufen Sie selbst an. Name, Adresse und Telefon stehen auf der Karte. Wir vermitteln nicht und rechnen kein Netzentgelt.