Inhalt
- Warum Sie vor dem ersten Schnee klären
- Schritt 1: Pflicht klären
- Schritt 2: Gehsteig räumen und streuen
- Schritt 3: Eis zur Straße
- Selbst, Hausmeister, Dachdecker
- Wann Sie aufhören
- Häufige Fragen
- Betrieb in Ihrer Stadt
Warum Sie vor dem ersten Schnee klären
Die Pflicht steht in StVO § 93. Sie gilt im Ortsgebiet, nicht auf der freien Landstraße. oesterreich.gv.at fasst dasselbe zusammen: 6 bis 22 Uhr, drei Meter entlang der Liegenschaft, ohne Gehsteig einen Meter am Rand, Dächer zur Straße von Wechten und Eis frei. Stand der amtlichen Seite: 12. Mai 2026.
Städte dürfen Zeiten und Breite per Verordnung einschränken. In Wien etwa muss ein breiter Gehsteig oft nicht in voller Breite frei sein; Kreuzung, Schutzweg und Haltestelle schon. Graz, Linz und Salzburg haben eigene Blätter. Die Verordnung Ihrer Stadt gilt zuerst. Eine bundesweite Strafhöhe steht hier nicht.
Der Text gilt für Eigentümer und für Mieter, deren Vertrag den Winterdienst zuweist. Er ersetzt weder den Fachbetrieb noch eine Rechtsberatung.
Schritt 1: Pflicht klären
Gesetzlich zuerst die Eigentümerin oder der Eigentümer der Liegenschaft. Unbebaute land- und forstwirtschaftliche Flächen sind ausgenommen, Verkaufshütten nicht. Wird die Arbeit per Vertrag an die Hausverwaltung oder einen Winterdienst übertragen, tritt dieser an die Stelle des Eigentümers.
Im Mehrparteienhaus fragen Sie die Hausverwaltung, ob Stiege, Hof und Gehsteig im Wintervertrag stehen. Im Einfamilienhaus steht oft der Mietvertrag. Wer zahlt, lesen Sie dort. Das ist keine Rechtsberatung.
Fehlt ein Vertrag und Sie wollen nicht selbst räumen, öffnen Sie die Betriebskarte Hausmeister in Wien, Graz, Linz oder Salzburg und rufen selbst an. Wir vermitteln nicht. Eine indexierte Preisspanne für Hausmeister hängt hier noch nicht; andere Spannen stehen unter Kosten.
Schritt 2: Gehsteig räumen und streuen
Von 6 bis 22 Uhr müssen Gehsteige und Gehwege einschließlich der Stiegen in ihrem Zug frei und bei Schnee oder Glatteis gestreut sein – entlang der ganzen Liegenschaft, soweit sie nicht mehr als 3 m entfernt liegen. Ist kein Gehsteig da, räumen Sie den Straßenrand 1 m. In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteig gilt ein Meterstreifen entlang der Häuserfront.
Schieben Sie den Schnee nicht auf die Fahrbahn. Schnee aus Haus oder Grundstück auf die Straße braucht eine Bewilligung. Wasserablaufgitter und Rinnsale bleiben offen. Haufen, die der Schneepflug auf den Gehsteig schiebt, räumen Sie trotzdem.
Salz bleibt von Baumscheiben und Grünflächen weg – das steht in der StVO. Städte können Salz weiter einschränken. Bei anhaltend starkem Schneefall entfällt die Pflicht nur, wenn Räumen völlig zwecklos wäre. Sobald es nachlässt, räumen Sie nach.
Schritt 3: Eis zur Straße
Wechten und Eisbildungen an straßenseitigen Dächern gehören zur selben Anrainerpflicht. Sie schlagen sie nicht selbst von einer unsicheren Leiter an der Traufe. Vor der Arbeit muss die Stelle gekennzeichnet oder abgeschrankt sein – das macht der Betrieb, nicht die Hausnummer allein.
Rufen Sie den Dachdecker in Ihrer Stadt. Den Blick vom Boden vor dem ersten Frost steht unter Dach-Check im Herbst. Laub in der Rinne ist Herbstarbeit, kein Winterdienst.
Selbst, Hausmeister, Dachdecker
| Schritt | Selbst | Betrieb anrufen |
|---|---|---|
| Pflicht | Vertrag und Stadtverordnung lesen | Kein Winterdienst, Hausverwaltung antwortet nicht |
| Gehsteig | Räumen und streuen, 6–22 Uhr | Fläche zu groß, wiederholter Glatteis, Sie kommen nicht hin |
| Ablagerung | Schnee nicht auf die Fahrbahn | Bewilligung für Ablagerung auf der Straße |
| Dach zur Straße | Stelle vom Boden sehen, nicht steigen | Wechten, Eis, unsichere Leiter: Dachdecker |
Drei vergleichbare Blätter für einen Wintervertrag legen Sie nach Angebote vergleichen. Eine Rangliste der Betriebe gibt es nicht.
Wann Sie aufhören
- Leiter an der Traufe ohne festen Stand. Wechten und Eis zur Straße schlagen Sie nicht selbst.
- Der Gehsteig bleibt trotz Räumen glatt, oder Sie kommen an die Fläche nicht heran: Hausmeister.
- Jemand ist gestürzt. Sichern Sie die Stelle, leisten Sie Hilfe, rufen Sie den Notruf. Das ist kein Wintervertrag auf dieser Seite.
Häufige Fragen
Von wann bis wann muss der Gehsteig geräumt sein?
Im Ortsgebiet von 6 bis 22 Uhr. Städte können die Zeiten per Verordnung einschränken. Bei anhaltend starkem Schneefall entfällt die Pflicht nur, wenn Räumen völlig zwecklos wäre.
Wer räumt im Mietshaus?
Gesetzlich zuerst die Eigentümerin oder der Eigentümer. Ist Winterdienst an die Hausverwaltung oder einen Betrieb übertragen, tritt dieser an die Stelle. Wer zahlt, steht im Vertrag. Das ist keine Rechtsberatung.
Darf ich Schnee auf die Fahrbahn schieben?
Nein. Schnee aus Haus oder Grundstück auf die Straße braucht eine Bewilligung. Gitter und Rinnsale bleiben frei. Haufen vom Schneepflug auf dem Gehsteig räumen Sie trotzdem.
Was tun bei Eis und Wechten am Dach?
Nicht selbst von der unsicheren Leiter schlagen. Stelle kennzeichnen, dann Dachdecker anrufen. Den Herbstcheck vom Boden steht unter Dach-Check im Herbst.
Gilt die Pflicht auch außerhalb des Ortsgebiets?
Die Räum- und Streupflicht der StVO gilt dort nicht. Es bleibt die Verkehrssicherung des Wegehalters. Details stehen auf oesterreich.gv.at.
Betrieb in Ihrer Stadt
Für Gehsteig und Hof öffnen Sie die Betriebskarte Hausmeister in Wien, Graz, Linz oder Salzburg. Für Eis zur Straße die Karte Dachdecker. Name, Adresse und Telefon stehen auf der Karte. Wir vermitteln nicht.