Inhalt
- Warum die Liste jetzt zählt
- Schritt 1: Platten nicht selbst anfassen
- Schritt 2: Liste öffnen
- Schritt 3: Nur einen gelisteten Betrieb
- Schritt 4: Abfall nicht in den Bauschutt
- Selbst oder Betrieb
- Wann Sie aufhören
- Häufige Fragen
- Betrieb in Ihrer Stadt
Warum die Liste jetzt zählt
Auf der Seite der Arbeitsinspektion zu Asbest steht: Mit 31.12.2025 wurde der Grenzwert auf 10.000 Fasern pro Kubikmeter gesenkt. Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten dürfen nur mehr von Arbeitgebern durchgeführt werden, die in der Liste des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingetragen sind. Das ist der Stand, den Sie am Tag des Lesens dort noch einmal öffnen.
Dach- und Fassadenplatten aus Asbestzement gelten dort als fest gebunden, solange das Material nicht beschädigt ist. Schwach gebundener Asbest – etwa Spritzasbest oder alte Kesselisolierung – gibt Fasern leichter ab und gehört nicht in denselben Handgriff. Sie unterscheiden das nicht, indem Sie eine Ecke abbrechen.
Die Dachsaison läuft noch. Wer das Dach neu eindecken will, klärt die Platten vor dem Gerüst, nicht am ersten Arbeitstag. Was Sie vom Hof aus sehen können, steht im Dach-Check im Herbst. Eine grobe Fläche vor dem Anruf: Dachfläche. Das ersetzt keine Begehung.
Schritt 1: Platten nicht selbst anfassen
Notieren Sie vom Boden oder vom Fenster: wellige oder glatte graue Platten, oft großflächig, Baujahr grob vor 1990. Steigen Sie nicht auf die Traufe und brechen Sie keine Ecke als Probe ab. Fasern werden frei, wenn Platten splittern, gesägt oder mit Hochdruck abgestrahlt werden.
Intakte Platten lassen Sie ganz. Ein einzelner Riss ist kein Auftrag, selbst nachzubessern. Nasse Flecken innen sichern Sie wie beim Dach-Check: Eimer darunter, Decke nicht aufstemmen, dann den Betrieb anrufen.
Schritt 2: Liste öffnen
Die Liste der ermächtigten Unternehmen liegt als PDF auf derselben Seite der Arbeitsinspektion. Suchen Sie den Firmennamen, nicht das Gewerbe „Dachdecker“ allein. Die Liste trennt stark gebundenen und schwach gebundenen Asbest. Für übliche Dachplatten fragen Sie nach dem Eintrag für stark gebundenen Asbest.
Ein Betrieb auf unserer Karte kann Dachdecker sein und trotzdem nicht auf dieser Liste stehen. Die Karte zeigt Name, Adresse und Telefon. Die Ermächtigung steht nur in der amtlichen Liste. Wir prüfen den Eintrag nicht für Sie.
Schritt 3: Nur einen gelisteten Betrieb
Fragen Sie vor dem Auftrag drei Dinge: Steht der Betrieb auf der aktuellen Liste? Nimmt er die Platten möglichst im Ganzen ab? Schneidet er nicht mit der Trennscheibe? Das Schneiden mit der Trennscheibe ist verboten. Den Arbeitsplan und, wo die Verordnung es verlangt, die Meldung an das Arbeitsinspektorat macht der Betrieb.
Eine Ausnahme von der Meldepflicht gilt für bestimmte gelegentliche Arbeiten des Arbeitgebers mit geringer Exposition, etwa die zerstörungsfreie Entfernung intakter, fest gebundener Platten. Das ist keine Erlaubnis, die Platten selbst abzunehmen. Ob Ihr Fall darunter fällt, sagt der Betrieb, nicht dieser Text.
Drei Angebote vergleichen Sie über dieselbe Fläche, dieselbe Entsorgung und Anfahrt extra. Die Methode steht unter Angebote vergleichen. Preise verstehen sich in Österreich mit 20 % USt. Eine Quadratmeter-Tabelle für die Asbestabnahme führen wir hier nicht.
Schritt 4: Abfall nicht in den Bauschutt
Asbesthaltige Reste gehören in geschlossene Behälter, die als Asbest gekennzeichnet sind, und werden ohne Staubentwicklung abtransportiert. So beschreibt es die Arbeitsinspektion für die Betriebe. Sie stellen die Platten nicht in den gemischten Container, nicht zur Baurestmasse und nicht in die Restmülltonne.
Wer schon Bruchstücke im Hof hat, fegt sie nicht trocken zusammen und sägt sie nicht klein, damit sie in einen Sack passen. Das übernimmt der gelistete Betrieb. Die neue Eindeckung ist ein zweiter Posten; Spannen dazu stehen unter Dach neu eindecken Kosten.
Selbst oder Betrieb
| Schritt | Selbst | Betrieb anrufen |
|---|---|---|
| Verdacht | Vom Boden notieren, nicht besteigen | Begehung, ob Asbestzement vorliegt |
| Liste | PDF der Arbeitsinspektion öffnen, Namen suchen | Nur wenn der Name dort steht |
| Auftrag | Drei vergleichbare Angebote, Entsorgung extra | Arbeitsplan, Abnahme im Ganzen, Meldung |
| Abfall | Nicht in Bauschutt oder Restmüll | Geschlossene, gekennzeichnete Behälter |
Wann Sie aufhören
- Platten sägen, brechen, bohren oder mit Hochdruck reinigen.
- Ein Angebot, das mit der Trennscheibe schneiden will, oder ein Betrieb, der nicht auf der Liste steht.
- Bruchstücke in den gemischten Container oder die Restmülltonne.
- Auf eine brüchige Platte steigen, um „nur eine“ abzunehmen.
Häufige Fragen
Darf ich Eternitplatten selbst vom Dach nehmen?
Nein. Intakte Platten nehmen Sie nicht selbst ab. Seit 31.12.2025 dürfen Abbruch und Asbestsanierung nur Arbeitgeber auf der Liste der Arbeitsinspektion. Eine Ausnahme von der Meldung ist keine Erlaubnis für Eigentümer.
Wo steht, welche Betriebe Asbest am Dach entfernen dürfen?
Auf der Seite der Arbeitsinspektion, als PDF-Liste der ermächtigten Unternehmen. Ein Eintrag auf der Betriebskarte von Meisternah ersetzt diese Liste nicht. Fragen Sie den Betrieb, ob der Name dort steht.
Gilt das auch für einzelne intakte Platten?
Für Sie als Eigentümer ja: Sie fangen nicht selbst an. Ob der Betrieb eine Arbeit als gelegentlich und gering exponiert einstuft und deshalb nicht melden muss, entscheidet der Betrieb nach der Grenzwerteverordnung, nicht diese Seite.
Wohin kommt der Abfall?
Nicht in den gemischten Bauschutt und nicht in die Restmülltonne. Der Betrieb sammelt asbesthaltiges Material in geschlossenen, als Asbest gekennzeichneten Behältern und übergibt es zur Entsorgung. Euro pro Quadratmeter stehen hier nicht.
Was tun, wenn Platten schon gebrochen sind?
Nicht fegen, nicht sägen, nicht mit Hochdruck abspritzen. Bereich meiden, Betrieb auf der Liste anrufen. Stehen Sie unsicher, zuerst vom Boden sichern, wie beim Dach-Check.
Betrieb in Ihrer Stadt
Öffnen Sie die Betriebskarte Dachdecker in Wien, Graz, Linz oder Salzburg und rufen Sie selbst an. Name, Adresse und Telefon stehen auf der Karte. Fragen Sie zusätzlich, ob der Betrieb auf der Liste der Arbeitsinspektion steht. Wir vermitteln nicht.